Gemäß Artikel 35 der Vorarlberger Landesverfassung unterliegen alle Gesetzesbeschlüsse, die nicht als dringlich erklärt wurden, sowie Teile davon der Volksabstimmung, wenn eine solche binnen acht Wochen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses
a) unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder
b) von wenigstens zehn Gemeinden auf Grund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder
c) von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt oder
d) vom Landtag beschlossen wird.
Die Gesetzesbeschlüsse liegen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, im Veröffentlichungsportal des Landes Vorarlberg, bei den Bezirkshauptmannschaften und in allen Gemeindeämtern zu Einsicht auf. Im Gemeindeamt Göfis können die Beschlüsse von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 - 17.00 Uhr (wenn nicht anders angeführt) eingesehen werden.
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