Aufgrund der Verordnung der Gemeindevertretung muss vor jedem bewilligungspflichtigen Bauvorhaben ein Antrag auf Baugrundlagenbestimmung im Gemeindeamt eingebracht werden.
Im Antrag muss die Art des beabsichtigten Bauvorhabens und die beabsichtigte Verwendung des Gebäudes angegeben werden.
Mittels eines Bescheides werden dann die Baugrundlagen nach Maßgabe der Leitlinien zur baulichen Entwicklung festgestellt.
Gemeindeamt Göfis
Bauamt
tel.: 05522/72715-23
e-mail: gemeindeamt@goefis.at
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