Worum geht es:
Die vom Schauspielhaus Wien 2003 in Kooperation mit der Armutskonferenz ins Leben gerufene Aktion „Hunger auf Kunst und Kultur“ wird in Vorarlberg auf Initiative des Theater KOSMOS gestartet.
Auch Menschen mit finanziellen Engpässen haben ein Recht auf Kunst und Kultur. Der Kulturpass macht es möglich. Mit diesem Ausweis erhalten Menschen in prekärer Einkommenssituation freien Eintritt bei zahlreichen kulturellen Einrichtungen in Vorarlberg.
Zugute kommen soll diese Aktion allen, die gerne am kulturellen Leben teilnehmen möchten, es sich aber nicht leisten können: Menschen, die Sozialhilfe, Mindestpension, Arbeitslosensgeld oder BMS beziehen, Asylwerber, ...
Die Vergabe des Kulturpasses wird über viele soziale und karitative Hilfsorganisationen und Betreuungsstellen sichergestellt.
Der Kulturpass gilt für 1 Erwachsenen.
Er gilt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum.
Er ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
Bei Vorstellungen/Veranstaltungen für Kinder unter 10 Jahren ist der Kulturpass in der Regel für 1 Erwachsenen und 1 Kind gültig.
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Wer hat Anspruch:
Anspruch auf den Kulturpass haben Personen, die in prekären finanziellen Verhältnissen leben.
Personen, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt z.B. bei Notstandshilfe, Arbeitslosengeld oder bei Bezug einer Ausgleichszulage (Mindespension)
BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS)
AsylwerberInnen, Menschen in Grundversorgung.
Kinder/Jugendliche (ab 10 Jahren), wenn deren Eltern unter der Armutsgefährdungsgrenze leben
Keinen Anspruch haben:
Studierende (Ausnahme: BezieherInnen von Sozialleistungen der Österr. HochschülerInnenschaft)
Volontäre bzw. Freiwillige
WeiterbildungsgeldbezieherInnen (BildungsgeldbezieherInnen), Fachkräftestipendium-BezieherInnen bzw. BildungsteilzeitgeldbezieherInnen
Der Kulturpass ist erhältlich:
Gemeindeamt Göfis
Kirchstraße 2
6811 Göfis
Tel.: 05522/72715
Mail: gemeindeamt@goefis.at
Homepage Kulturpass:
https://www.hungeraufkunstundkultur.at
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