Gemeinde Göfis
Straßenaufgrabung
Gemeinde GöfisGemeinde Göfis

Straßenaufgrabung

Hier finden Sie Informationen über die Benützung des Straßengrundes für verkehrsfremde Zwecke.

Benützung des Straßengrundes für verkehrsfremde Zwecke
Besteht die Notwendigkeit, bei einer Straße oder einem Weg für die Verlegung von Leitungen, zum Beispiel Strom, Wasser, Gas, Telefon, Kabel-TV, eine Aufgrabung bzw. Durchpressung/Durchbohrung vorzunehmen, so ist der Antrag auf Zustimmung zur Benützung des Straßengrundes für verkehrsfremde Zwecke zu stellen.

Der Benützungswerber beauftragt ein befugtes Tiefbauunternehmen mit den Arbeiten. Für die Verpflichtungserklärung sind die Unterschrift des Benützungswerbers und die firmenmäßige Fertigung des Tiefbauunternehmens erforderlich.

Es ist ein Lageplan beizulegen, in dem die beabsichtigte Aufgrabung bzw. Durchpressung/Durchbohrung eingezeichnet ist.

Nach Prüfung und Zustimmung durch den Straßenerhalter (Gemeinde) wird eine Straßengebrauchserlaubnis ausgefolgt und ein Bescheid erlassen. Dann erst kann mit der Aufgrabung bzw. Durchpressung/Durchbohrung begonnen werden.

Manchmal gibt es Unsicherheiten, wer für welche Straße in Göfis zuständig ist. Die Gemeinde ist für die Gemeindestraßen und alle Gehsteige, also auch für die Gehsteige von Landesstraßen, als Straßenerhalter zuständig. Für die Landesstraßen ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung, Straßenbau Feldkirch - Bauhof Felsenau - zuständig.

Kontakt
Gemeindeamt Göfis
Ing. Thomas Liensberger
Telefon: 05522/72715-24 oder 0664/1325600
e-mail: thomas.liensberger@goefis.at 


   

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