Gemeinde Göfis
Gemeinde GöfisGemeinde Göfis

Auszug aus der Niederschrift der 28. Gemeindevertretungssitzung

18.11.2024 – Auszug aus der Niederschrift der 28. Gemeindevertretungssitzung vom 14. November 2024

BERICHTE des Bürgermeisters

Sanierung A14 im Bereich Göfis
Im Zuge der geplanten Sanierung der A14 im Bereich Göfis ist auch die Erneuerung der Lärmschutzwand geplant. Eine Erhöhung der Lärmschutzwand würde zwar für einige Haushalte einen besseren Lärmschutz bieten, für die Gemeinde jedoch eine enorme Kostbeteiligung bedeuten. Der Finanzausschuss wird dazu eine Empfehlung an die Gemeindevertretung erarbeiten.

 

Berichte aus dem Gemeindevorstand

  • Austausch der Wärmezähler für die Biomasse Wärmeversorgung Göfis: Vergabe an die Fa. Disteco GmbH aus Weiler
  • Adaptierung des Notfallkonzeptes bei der Wasser- und Abwasserversorgungsanlage: Vergabe an die Fa. Rittmeyer GesmbH aus Wien
  • Erneuerung verschiedener Elektroinstallationen im Alten Gemeindeamt: Vergabe an die Fa. Reisegger Elektro GesmbH & Co KG
  • Überdachte Landbushaltestelle mit Einrichtungen für die Neugestaltung der Haltestelle Kapetsch in Richtung Ortszentrum: Vergabe an die Fa. Ing. Bruno Gasser aus Rankweil
  • Genehmigung der Finanzierung KEM Vorderland-Feldkirch für weitere 3 Jahre
  • Aufstockung der iPad-Ausstattung in der Volksschule Kirchdorf und drei Geräten für die Kindergärten

 

Berichte aus Regionen und Verbänden

Regio im Walgau: Die Regio Im Walgau aktualisiert halbjährlich - im Frühjahr und im Herbst - die aktuellen Zahlen zu Zuwanderung, Flucht & Asyl im Walgau. Der aktuelle Bericht wird vorgelegt und ist unter www.imwalgau.at einsehbar.

Regionales Bauamt Vorderland: Eine Informationsveranstaltung mit Besichtigung für Gemeindemandatare ist für Mitte Jänner 2025 geplant.

 

Landbus – Gemeindeverband ÖPNV Oberes Rheintal

Die Tarife steigen ab 2025 um 5,6 %, weiters wird ein Zuschlag von 50 Cent beim Ticketkauf im Bus eingeführt. Die Anschubfinanzierung für die Linienumstellung ist für drei Jahre garantiert. Es wird angestrebt, dass bis Ende des kommenden Jahres 25 von 65 Fahrzeugen Elektro-Busse sind. Die zusätzliche Bedienung der Haltestelle Kustergasse bei der Linie 481 wird geprüft.

 

 

Sozialzentrum Jagdberg-Satteins

Die Benevit Vorarlberger Pflegemanagement gGmbH wurde mit einer Wirtschaftlichkeitsanalyse beauftragt. Weiters wird ein Begleitmodell mit einer Übernahme des Sozialzentrums ab 2026 durch Benevit, eine dem Vorarlberger Gemeindeverband zugeordnete gemeinnützige Gesellschaft, angestrebt.

 

Vorlage einer Petition

Die Petition ,,Für den Erhalt der Kinderschutzgrenzen! Wo endet Frühsexualisierung und pädagogische Sexualaufklärung? Die bedrohlichen Vorhaben der WHO.“ wird zu Kenntnis gebracht.

 

BERICHTE aus den Ausschüssen

Ausschuss Bau und Raumplanung

Derzeit wird über die Handhabung „Tiny-House“ beraten. Weiters soll nächstens eine Abstimmung mit der Raumplanungsabteilung des Landes wegen dem Bebauungsplan erfolgen.

 

Ausschuss Finanzen und Ressourcen

Es wurde eine Empfehlung zur geringfügigen Erhöhung der Gebühren über dem Index zur Finanzierung des anstehenden Wasserbau- und Kanalprojektes in der Parzelle Stein erarbeitet. Weiters wurde ein grundsätzlicher Verkauf von kleineren Grundstücks-Teilflächen empfohlen.

 

Ausschuss Menschen und Gesellschaft

Der Ausschuss unterstützt die Veranstaltungsreihe Aktion Demenz im unteren Walgau mit verschiedenen Vorträgen. Weiters wird beim kommenden GOMA Göfner Markt ein Infostand betreut.

 

Projektgruppe Leistbares Wohnen

Die Veranstaltungsreihe mit Vorträgen zu den Themen „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung“, „Vorsorgen, Erben und Schenken“ und „Sicher vermieten“ war sehr erfolgreich und gut besucht.

 

BESCHLÜSSE

Die Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2025 werden von der Gemeindevertretung mit einer Erhöhung um drei bis vier Prozent wie folgt festgelegt:

 

Wassergebühren

 ab1.1.2025

Anschlussgebühr

33,89

Grundgebühr pro Monat (Wasserzählergebühr)

5,07

Gebühr pro m³

1,58

 

 

Kanalgebühren

 

Beitragssatz vorgeklärte Abwässer

35,20

Beitragssatz ungeklärte Abwässer

53,20

Beitragssatz Grundlage Nachtragsbeiträge

18,00

pro m³ vorgeklärt

2,93

pro m³ ungeklärt

3,64

 

 

 

Müllgebühren

 

Grundgebühr pro Haushalt

52,54

Grundgebühr Sonstige

52,54

Müllsäcke 20 Liter

2,05

Müllsäcke 40 Liter

4,10

Banderole 35 Liter

3,59

Banderole 55 Liter

5,64

Banderole 60 Liter

6,15

Biomüllsack 8 Liter

1,00

Biomüllsack 15 Liter

1,63

Entleerung Tonne 120 Liter

12,30

Entleerung Tonne 240 Liter

24,60

Grünmüll Kleinmengen pro angefangenen m³ bis 2 m³

2,50

Grünmüll pro m³ über 2 m³ bis max. 8 m³

7,50

Häckseldienst pro Minute Häckselzeit

2,00

Häckseldienst Mindestgebühr

15,00

Sperrgutmarken

10,40

 

 

Friedhofsgebühren

 

Familiengrab für 4 Personen an der Mauer

4.614,90

Familiengrab 4 Personen im Feld

2.864,50

Familiengrab 2 Personen an der Mauer

2.864,50

Gräber im Feld

836,30

Gräber an der Friedhofsmauer

836,30

Kindergrab

111,00

Urnengräber in der Urnenwand

836,30

Gemeinschaftsgrabstätte

196,60

Bestattungsgebühren Kindergrab öffnen

384,50

Bestattungsgebühren Kindergrab schließen

240,30

Bestattungsgebühren Grab für Leiche öffnen

769,00

Bestattungsgebühr Grab für Leiche schlie­ßen

312,40

Zuschlag Samstag je Leistung

+ 100 %

Zuschlag Sonn- und Feiertag je Leistung

+ 200 %

Bestattungsgebühr Urne

280,40

Bestattungsgebühr Urnenwand

48,50

Beschriftung einer Urnentafel für einen Namen

144,20

Aufbahrungsgebühr für einen Tag

104,40

jeder weitere Tag

34,80

Benutzung Einrichtung

69,60

 

 

Hausnummerierung

 

Hausnummernschild inkl. Montage

107,80

 

 

Hundesteuer

 

pro Hund

117,50

Reduktion bei Begleithundeprüfung

35,70

 

 

Verlängerung der Kooperationsvereinbarung mit der koje

Die bisherige Vereinbarung mit dem Koordinationsbüro für Offene Jugendarbeit und Entwicklung – koje – endet mit 2024. Aufgrund der sehr positiven Erfahrungen beschließt die Gemeindevertretung einstimmig die Weiterführung der Vereinbarung. Hinkünftig soll der Jugendraum zweimal wöchentlich geöffnet haben. Weiters werden verschiedene Aktionen auch mit anderen Gemeinden durchgeführt.

Nach Abzug der Förderung verbleiben der Gemeinde jährliche Kosten von rund 47.000 Euro.

 

Regionales Räumliches Entwicklungskonzept

Ein regionales Räumliches Entwicklungskonzept ist ein raumbezogenes Leitbild. Es wirkt als strategische Handlungsgrundlage der Region für die kommenden zehn bis 15 Jahre und bildet die Schnittstelle zwischen dem vorarlbergweiten Raumbild 2030 und den räumlichen Entwicklungsplänen (REP) der Gemeinden. Es legt gemeinsame Grundsätze fest und formuliert Maßnahmenvorschläge. Es dient dazu, Themen und Aktivitäten mit (über-)regionalen Aus- bzw. Wechselwirkungen regional abzustimmen, gemeinsam zu planen und anschließend umzusetzen.

Am regionalen Räumlichen Entwicklungskonzept beteiligen sich die Gemeinden Bludesch, Bürs, Düns, Dünserberg, Frastanz, Göfis, Ludesch, Nenzing, Nüziders, Röns, Satteins, Schlins, Schnifis und Thüringen.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die im überarbeiteten regionalen Räumlichen Entwicklungskonzept 2024, in der Fassung vom 7. November 2024 formulierten elf Leitsätze und 51 Ziele als Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit in der Regio Im Walgau.

 

Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung des Grünmüllplatzes

Die Gemeindevertretung fasst den einstimmigen Grundsatzbeschluss zur Neugestaltung des Grünmüllplatzes beim neuen Gemeindebauhof. Es sollen die Planung, die Einreichung für das Behörden-Genehmigungsverfahrens sowie die Ausschreibung der notwendigen Arbeiten durchgeführt werden.

 

Vergaben zur Erschließung des Umlegungsgebietes Langacker

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe der Straßenerrichtung sowie die Umlegung des Kanals im Umlegungsgebiet Langacker an das bestbietende Unternehmen, die Wilhelm + Mayer Bau GmbH aus Götzis, zum Bruttopreis von rund 109.000 Euro. Diese Kosten sind von den Grundstückseigentümern zu tragen.

Weiters beschließt die Gemeindevertretung bei einer Umlegung des Kanals die Übernahme der Mehrkosten von pauschal brutto 12.000 Euro, da dies zu einer wesentlichen Verbesserung des baulichen Zustandes führt.

 

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