BERICHTE des Bürgermeisters
Kleinwasserkraftwerk Futschölbach, Jam
Die Bedingungen einer möglichen Beteiligung am Kraftwerk werden derzeit überprüft. Grundsätzlich scheint die Beteiligung aber attraktiv zu sein. Eine Entscheidung über eine allfällige Beteiligung wird die neue Gemeindevertretung im Frühjahr 2025 treffen.
Bebauungsplan
Bei der Besprechung am 27. November 2024 signalisierte die Raumplanungsstelle des Landes, dass der Verordnung zugestimmt werde. Derzeit erfolgt die formale Abstimmung.
Kanalprojekt Stein und Kanalkataster
Für das Kanalprojekt Stein müssen im Jahr 2025 die Einreichung für das Behördenverfahren, die Ausschreibung und Vergabe erfolgen. Mit der Umsetzung muss spätestens im Jahr 2026 begonnen werden, um noch Fördermittel zu erhalten.
Die Erstellung eines Kanalkatasters ist eine verpflichtende Maßnahme. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 960.000 Euro. Die Vergabe muss im Jahr 2025 erfolgen, ebenso der Projektstart, um noch Fördermittel zu erhalten.
Mission Zero Monitoringbericht 2023
Gemeinderätin Caroline Terzer, MSc, präsentiert den Energiebericht 2023 mit detaillierten Daten über den Wärme-, Strom-, Wasser- und Treibstoffverbrauch sowie der Energieverteilung, dem Anteil der Eigenstromproduktion und der Reduktion der Emissionen durch gezielt umgesetzte Maßnahmen.
Berichte aus dem Gemeindevorstand
Berichte aus der Regio im Walgau
Alle drei Fachbereiche der Regio – Umwelt, Kultur und Sozialplanung - sowie die Regio-Geschäftsstelle selbst sind gemeinsam online unter www.imwalgau.at dargestellt.
Das Projekt Sozialplanungsraum Vorarlberg-Süd wird gemeinsam mit weiteren fünf Regionen als gemeinsames LEADER-Projekt durchgeführt.
Dem Team der regionalen Springerinnen in der Elementarpädagogik gehören neu auch zwei Kindergarten-Assistentinnen an.
BESCHLÜSSE
Beschäftigungsrahmenplan
Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig den Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2025 mit 43,10 Vollzeit-Dienststellen für insgesamt 62 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Veränderung betreffen im Wesentlichen Erhöhungen im Kindergarten aufgrund des Wegfalls einer Mitarbeiterin des Sozialen Jahres sowie einer neugeschaffenen 50%-Stelle für eine/n Energiebeauftragte/n.
Voranschlag für das Jahr 2025
Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig den Voranschlag für das Jahr 2024 wie folgt:
| Ergebnishaushalt | Finanzierungs- Haushalt |
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) | 11.294.700 | 11.146.500 |
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) | 12.708.900 | 12.758.300 |
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo
| -1.414.200 | -1.611.800 |
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Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 2.918.200 |
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 1.331.800 |
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Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung | -1.414.600 | -25.400 |
Die Finanzkraft gemäß § 72 Abs 3 Gemeindegesetz beträgt für das Jahr 2025 € 4.403.900.
Beteiligung an den Lärmschutzmaßnahmen der ASFINAG an der A 14
Die Gemeindevertretung fasst den einstimmigen Beschluss „Die Gemeinde Göfis begrüßt die Maßnahmen der ASFINAG zur Lärmverbesserung an der A14 im Bereich der Gemeindegrenzen. Eine Beteiligung der Gemeinde zur Erhöhung der Lärmschutzwände wird allerdings auf Grund der Unverhältnismäßigkeit der Kosten(geforderte Kostenbeteiligung für die Gemeinde Göfis von 1,01 Mio Euro) gegenüber dem Nutzen nicht befürwortet.
Der ASFINAG soll jedoch empfohlen werden, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h vom Südportal des Ambergtunnel im Bereich des geplanten Baustellenbereiches in beiden Fahrtrichtungen zur Verbesserung der Schallemission zu verlängern.“
Finanzierungsvereinbarung mit dem Sportclub Göfis
Die Gemeindevertretung genehmigt einstimmig ein Darlehen an den Sportclub Göfis für die Einbringung von Eigenmitteln bei der Errichtung des Sporthauses in Höhe von rund 146.000 EUR mit einer Laufzeit von 25 Jahren und legt die Kondition fest.
Antrag auf eine Ausnahme von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung
Die beantragte Ausnahme für die geplante Errichtung von vier Mehrwohnungsgebäuden auf dem Gst.Nr. 1785 wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Einsicht in die komplette Niederschrift kann im Gemeindeamt oder auf der Gemeindehomepage erfolgen.
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