Der Heizkostenzuschuss 2022/2023 des Landes Vorarlberg kann im Zeitraum vom 17. Oktober 2022 bis 24. Februar 2023 beim Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden und beträgt pro Haushalt € 330,--.
Das monatliche Haushaltseinkommen darf höchstens:
a) bei einer alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Person netto Euro 1.371,--,
b) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden Erwachsenen netto Euro 2.057,--, und
c) zuzüglich zu a) oder b) bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto Euro 412,-- betragen.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung etc.) nachzuweisen.
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