Gemeinde Göfis
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Heizkostenzuschuss 2024/2025

23.10.2024 – kann im Bürgerservice beantragt werden

Das Land Vorarlberg gewährt auch heuer wieder für die kommende Heizperiode einen Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen.

Die Antragstellung ist digital mittels Onlineformular oder beim Gemeindeamt Ihres Hauptwohnsitzes möglich. Der Zusschuss 2024/2025 beträgt maximal 330 Euro und kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beantragt werden.

Zur Berechnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis über sämtliche Einkommen des gesamten Haushaltes (Lohnzettel, Kinderbetreuungsgeld, Wohnbeihilfebescheid, etc. und auch Unterhaltszahlungen)
  • Für Personen ab 15 Jahren ist ein Nachweis über die Tätigkeit vorzulegen
    (Schulbesuchsbestätigung, Studiennachweis, Lehrlingsentschädigung, etc.)
  • Ausweiskopie des Antragstellers
  • Bankverbindung für die Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.

Einkommensgrenzen
1 Personen 1.410 Euro
2 Personen 1.920 Euro
3 Personen 2.360 Euro
4 Personen 2.800 Euro
5 Personen 3.240 Euro
6 Personen 3.680 Euro
7 Personen 4.120 Euro
jede weitere Person plus 440 Euro

Einschleifregelung
Bei Haushaltseinkommen, die bis zu 250 Euro über den haushaltsbezogenen Einkommensgrenzen liegen, ist eine reduzierte Auszahlung möglich.

Antrag auf Gewährung eines Wohn- und Heizkostenzuschusses in der Heizperiode 2024/2025 (vorarlberg.gv.at)

An Personen (Haushalte), die eine Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt und/oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, wird ein reduzierter Heizkostenzuschuss in Höhe von einmalig 180 Euro von Amts wegen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

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